UNTERNEHMENSRECHT

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.

Rechtsanwälte

Philipp Kaesler

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst alles Straftatbestände, die im Rahmen wirtschaftlichen Handelns relevant werden können. Es dient als Grundlage, die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und umfasst unter anderem folgende Straftatbestände:

  • Betrug und betrugsähnliche Delikte
  • Untreue und untreueähnliche Delikte
  • Korruption
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Diebstahl geistigen Eigentums

In den meisten Bundeländern existieren im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, mit besonderem Augenmerk auf die Verfolgung von Straftaten in den dargestellten Bereichen.

Die staatliche Gewalt greift auf keinem anderen Rechtsgebiet, wie dem Strafrecht, so unvermittelt durch den Vorwurf einer Straftat in die sensiblen Rechte des Bürgers ein. Davon betroffen sind häufig die Freiheit (Untersuchungshaft), das Vermögen (Sicherstellung/Beschlagnahme/Einziehung/Verfall) und die Privatsphäre (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung etc.) eines Bürgers/ Beschuldigten. Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und damit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet.

Bereits im Ermittlungsverfahren oder Zwischenverfahren können unsere Rechtsanwälte Möglichkeiten hinsichtlich einer Einstellung des Verfahrens oder einer verfahrensverkürzenden Absprache (Deal) ausloten. Dies kann dem Beschuldigten, soweit es sinnvoll erscheint, die Durchführung einer langwierigen Hauptverhandlung ersparen. Daher empfiehlt es sich, den Beistand eines Verteidigers in allen Verfahrensstufen zu gewährleisten.

Wir legen besonderen Wert auf maßgeschneiderte und individuelle Verteidigungsstrategien, um bestmögliche Ergebnisse zu gewährleisten. Die gilt vor allem für die Verteidigung besonderer Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzte, GmbH-Geschäftsführer oder auch Vorstände von Aktiengesellschaften. Diese Berufsgruppen treffen spezielle Sorgfaltsmaßstäbe, insbesondere im Rahmen von Insolvenzen führt dies häufig zu ungerechtfertigten Vorwürfen seitens der staatlichen Gewalt. Dabei beachten wir auch die Einbindung wichtiger, europarechtlicher Rechtssätze in die von uns begleiteten Strafverfahren.

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