UNTERNEHMENSRECHT

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.

Rechtsanwälte

Carsten Neuhaus

WETTBEWERBS- & KARTELLRECHT

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt die Spielregeln der freien Marktwirtschaft. Es soll den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern fördern und Monopolisierungen oder Marktabschottungen verhindern. Gleichzeitig dient es dem Schutz des Unternehmers vor unlauteren Handlungen seiner Konkurrenten, um auf diese Weise allen Teilnehmern des freien Marktes gleiche Bedingungen zu schaffen.

Kartellrecht

Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden und der stetig steigenden Vorgaben des Gesetzgebers zur Sanktionierung kartellrechtswidrigen Verhaltens, sollten Unternehmen, hier insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wissen, welche Grenzen das Kartellrecht setzt. Das Bundeskartellamt, wie auch die europäischen Kartellbehörden, untersuchen vermehrt Branchen, deren Struktur mittelständisch geprägt ist. Nicht zuletzt durch die Kronzeugenregelung, wird die Arbeit der Kartellbehörden erleichtert.

Hinzu kommt, dass Unternehmen nunmehr in eigener Verantwortung überprüfen müssen, ob ihr Verhalten noch im Einklang mit kartellrechtlichen Regelungen steht. Eine Vorabprüfung durch die Kartellämter ist entfallen. Die Gefahr, durch Mitbewerber indirekt oder direkt durch die Kartellbehörden in den Fokus von Untersuchungen zu geraten ist dadurch deutlich gestiegen.

Die Folgen einer erst gar nicht erkannten oder einer falsch bewerteten kartellrechtlichen Folge eines Verhaltens führt in der Regel über erhebliche Bußgelder bis hin zu persönlichen Verantwortlichkeiten der Beteiligten in zivilrechtlicher oder gar strafrechtlicher Weise.

Damit es erst gar nicht zu einer irgendwie gearteten Verantwortlichkeit für kartellrechtswidrige Verhaltensweisen kommt, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf allen Anwendungsgebieten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor dem Bundeskartellamt (ggfs. Landeskartellamt) als auch der EU-Kommission als europäische Hüterin des Kartellrechts sowie den Kartellgerichten. Im Überblick beraten in wir unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Bußgeldverfahren
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Prüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen
  • Staatliche Beihilfen
  • Untersagungsverfahren
  • Vergaberecht
  • Vertragsgestaltung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten

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