Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.
UNTERNEHMENSRECHT
URHEBER-, MEDIEN- & PRESSERECHT
Das Urheberrecht befasst sich mit dem Recht des geistigen Eigentums an einem Werk. Geschützt ist hierbei stets nur das fertige Werk als Ergebnis eines geistigen Schöpfungsprozesses, nicht der Schöpfungsprozess selbst. Der Begriff des Werkes ist in diesem Zusammenhang sehr weit gefasst. So fallen nicht nur Bilder, Texte oder Musik bzw. Hörbücher unter diesen Begriff, sondern z.B. auch Software.
Das Medien- und Presserecht dient der Balance zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung auf der einen und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts auf der anderen Seite. Bisweilen können aber auch Fragen des Jugend- und Datenschutzes hier eine Rolle spielen. Der Begriff Medien ist dabei großzügig auszulegen und umfasst neben den klassischen Zweigen Funk, Fernsehen und Print, auch die sogenannte neuen Medien in den Bereichen Multimedia und Internet.