- privates Baurecht
- Architektenrecht
- Fachplanungsrecht
- Bauträgerrecht
- Maklerrecht
- Immobilienrecht
- Grundstücksrecht
BAU- & ARCHITEKTENRECHTRECHT
BAU- & ARCHITEKTENRECHT
Das Bau- und Architektenrecht, als Teil des Immobilienrechts, welches sich aus sämtlichen Rechtsverhältnissen zusammensetzt, die den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung und auch die Verwaltung von Grundstücken (Gebäuden) zum Gegenstand haben, befasst sich mit den Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten einschließlich der Bauherren untereinander
Unsere Rechtsanwälte begleiten und beraten Mandanten aus der privaten und der öffentlichen Immobilienwirtschaft vom Erwerb über Planung und Bebauung bis hin zur Verwertung der Immobilien. Aufgrund der teils enormen Vermögenswerte und der damit hervorgehobenen, strategischen Bedeutung für Privatpersonen, Unternehmen und Vermögensgesellschaften, zählt das Bau- und Architektenrecht im Rahmen des Immobilienrechts zu den sensiblen und bedeutsamen Rechtsgebieten. Die Rechtsberatung unserer Rechtsanwälte trägt dieser Bedeutung Rechnung.
Neben dem Bau- und Architektenrecht beraten unsere Rechtsanwälte im Besonderen im Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten mehrerer Wohnungseigentümer unter- bzw. zueinander. Aufgrund der vielfältigen vertraglichen, gesetzlichen und nicht zuletzt emotionalen Verbindungen der Wohnungseigentümer untereinander, legen wir mit Blick auf eine effiziente Problemlösung besonderen Wert auf eine einzelfallorientierte, maßgeschneiderte Mandatsbetreuung.
Ferner beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Mandanten auch in Fragen des gewerblichen Mietrechts.
Unser Team unterstützt Sie in folgenden Gebieten:
- Immobilientransaktionen
- Grundstücksrecht / Projektentwicklung
- Bauträger- und WEG-Recht
- gewerbliches Mietrecht