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VERKEHRSRECHT
Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht?
Kompetente Beratung zu Sachschäden, Bußgeld oder Schmerzensgeld.
Damit sich die Folgen eines Verkehrsunfalls nicht zum Schaden unserer Mandanten entwickeln, unterstützen und beraten wir sie auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Die gegnerischen Versicherungen preisen häufig aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Schadensabwicklung auch ohne anwaltliche Hilfe als leicht und unproblematisch an. Hintergrund dieser Geschäftspraxis ist stets das eigene Interesse. Aufgrund fehlender Erfahrung und Kenntnis, verzichten viele Geschädigte auf die vollständige Geltendmachung der ihnen zustehenden Ansprüche.
Wir ermitteln die jeweils individuellen Leistungsansprüche. In diesem Zusammenhang unterstützen wir dabei, den jeweils zustehenden Leistungsumfang durchzusetzen und alle vorhandenen Schadenspositionen und Ersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer geltend zu machen.
Dabei übernimmt die gegnerische Versicherung, im Falle keines Verschuldensanteils am vorliegenden Verkehrsunfall, vollständig die Kosten unserer Beauftragung.
Wir fungieren als Ansprechpartner sowohl für unsere Mandanten als auch für alle beteiligten Stellen wie Versicherer, Werkstätten, Gutachter und Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden.
Unser oberstes Ziel ist es, alle individuell vorhandenen Ansprüche aus dem Verkehrsunfall, unter Beachtung der jeweils einschlägigen Rechtsprechung, geltend zu machen.
Als Ansprüche kommen beispielsweise in Betracht:
- Schmerzensgeld
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Aufwandsentschädigung
- Mietwagenkosten
- Verdienstausfall