Viele Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich einer stetig wachsenden Anzahl von Aufgaben gegenüber. Gleichzeitig steigt der Druck mit einem ausgeglichenen Haushalt zu arbeiten und den Auswirkungen eines jahrelang anhaltenden Personalabbaus entgegen zu steuern. Trotz öffentlicher Fördermittel werden die Kommunen bei ihren Aufgaben nicht entlastet, da es häufig an einer entsprechenden personellen Infrastruktur zur Verwaltung der Mittel fehlt.
Kaesler I Neuhaus I von Kietzell betreut seit vielen Jahren Städte und Gemeinden als Rechts- und Prozessabteilung. Dabei verstehen wir uns als Ergänzung und Unterstützung des jeweiligen Rechtsamtes bzw. der jeweiligen Kommune, insbesondere mit Blick auf die Personalsituation. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit werden gemeinsam Lösungen erarbeitet die maßgeschneidert auf die aktuellen und langfristigen Bedürfnisse unseres öffentlichen Mandanten zugeschnitten sind.
Als Rechts- und Prozessabteilung unterstützen wir insbesondere in den Bereichen:
- Kommunalrecht/ Kommunalabgabenrecht
- Öffentliches Baurecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere kommunales Wirtschaftsrecht
- Vergaberecht
- Umweltrecht, insbesondere Abfallrecht und Wasserrecht