ÖFFENTLICHES RECHT

Im Öffentlichen Recht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Möchte der Bürger z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder will er sich gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, bewegt er sich im Öffentlichen Recht. Auch umgekehrt, wenn also der Staat gegenüber dem Bürger auftritt, um ihm gegenüber Verbote oder Erlaubnisse auszusprechen, geschieht dies grundsätzlich nach den Regeln des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht umfasst dabei nicht nur den Bürger im engeren Sinne, sondern jeden privatwirtschaftlich Handelnden, wie etwa auch Unternehmen. So unterliegen sie den Regelungen zum Mindestlohn, zum Arbeitsschutz etc.

Rechtsanwälte

Philipp Kaesler

KOMMUNALRECHT

Im Rahmen des Kommunalrechts beraten und vertreten wir Städte und Gemeinden bei ihren täglichen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung sowie auch den Bürger etwa im Rahmen der Vorbereitung und Durchsetzung von Bürgerbegehren. Wir befassen uns mit Angelegenheiten der kommunalen Verfassung und Verwaltung als auch der allgemeinen Kommunalaufsicht. Zudem  vertreten wir Städte und Gemeinden im öffentlichen Dienstrecht, bei den kommunalen Finanzen, im kommunalen Abgabenrecht, in Trink- und Abwasserangelegenheiten etc.

Aufgrund unserer bereits seit über einem Jahrzehnt bestehenden fortlaufenden Tätigkeit für Städte und Gemeinden,  verfügen wir über das entsprechende Know-How um sachgerechte und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessführung in kommunalen Angelegenheiten.

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