- Kündigungen
- Schadensersatzforderungen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Mieterhöhungen und –minderungen
- Mietkautionen /Mietsicherheiten
- Schönheitsreparaturen
- Nebenkostenabrechnungen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Beschlussanfechtungen
- Teilungserklärungen
- Wirtschaftspläne oder Jahresabrechnungen
- Hausverwaltervertrag
MIET- & WOHNEIGENTUMSRECHT
MIETRECHT
Das Mietrecht bewegt die Gemüter wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Schließlich geht es für den einen um sein Zuhause und für den anderen um die Wahrung seines Vermögens. Schlecht formulierte Mietverträge, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen oder die schlichte Unkenntnis von eigenen Rechten und Pflichten in einem Mietverhältnis führen häufig zu Streit zwischen den Mietparteien.
Vor der Anbahnung, während des Mietverhältnisses und auch bei Beendigung der Miete stehen oft folgende Fragen im Raum:
- Welche Mietvertragsklauseln kann ich nutzen bzw. müssen akzeptiert werden?
- Welche Schönheitsreparaturen muss ich ausführen, kann ich verlangen?
- Welche Kündigungsfristen gelten?
- Wie kann ich eine Betriebskostenabrechnung überprüfen, oder welche Anforderungen sind an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu stellen?
- Was darf ich in meinen Mietraumen, welche Verhaltensweisen muss ich von meinem Mieter dulden?
- Welche Möglichkeiten bieten sich mir, die Miete anzupassen, wie kann der Mieter darauf reagieren?
- Wann liegen die Voraussetzungen für Eigenbedarf vor, welche Möglichkeiten habe ich, Eigenbedarf geltend zu machen und wir kann sich der Mieter dagegen wehren?
- Wie ist die Rechtslage zu Reparaturen in dem Mietobjekt?
- Was sind Mietmängel und wie gehe ich damit um?
etc.
Die in der Praxis häufig vorkommenden Fragen im Rahmen von Mietverhältnissen lassen sich beliebig fortsetzen. Umso wichtiger ist es, dass Sie von erfahrenen Kollegen und Kolleginnen vertreten werden. Bei unserer Arbeit im Mietrecht legen wir besonderen Wert darauf, das besondere Spannungsfeld zwischen Mieter und Vermieter im Auge zu behalten. Wann lohnt sich eine Konfrontation und wann sollte eine Schlichtung der aufgetretenen Meinungsverschiedenheit erfolgen? Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Mietrecht können wir Ihnen die erforderliche Sensibilität gepaart mit praxisnahen Lösungsansätzen anbieten.