UNTERNEHMENSRECHT

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.

Rechtsanwälte

Dominik Büttner

IT- & GAMESRECHT

Das IT-Recht umfasst u.a. das Telekommunikationsrecht und regelt die technische Seite der Datenübermittlung, aber auch die Pflichten des jeweiligen Anbieters von Telekommunikationsleistungen. Anbieter ist dabei jeder, der eine Internetseite betreibt. Hier gelten jeweils genaue Vorgaben z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung einer Internetseite (u.a. des Impressums). Verstöße gegen diese Vorgaben können für den Betroffenen insbesondere finanzielle Folgen haben, wenn diese kostenpflichtig abgemahnt werden. Dabei droht eine solche Abmahnung in der Regel nicht nur von Mitbewerbern, sondern kann, sofern sich das jeweilige Medium auch an Verbraucher richtet, ebenfalls von den diesbezüglich sehr aufmerksamen Verbraucherschutzbehörden ausgesprochen werden.

Daneben ist der Begriff des Gamesrechts im juristischen Sprachgebrauch eher untypisch, gibt es doch keine gesetzliche Sonderbehandlung von Computerspielen gegenüber anderen Telemedien. Den Begriff des Gamesrechts definieren wir vielmehr als eine Zusammenfassung all jener Rechtsfragen, die uns in unserer langjährigen Tätigkeit für Spieleentwickler und Publisher begegnet sind. Es umfasst neben den planerischen Bereichen der Gründung und des Betriebs von Unternehmen im Bereich Computerspielentwicklung sowie deren assoziierter Dienstleister auch Fragen des urheberrechtlichen Schutzes einer Entwicklung, der arbeitsrechtlichen Aspekte beim Einsatz von Mitarbeitern oder Freelancern, der Finanzierung solcher Projekte durch Investoren oder Publisher, des Vertriebes und des Schutzes vor wettbewerbswidrigen Handlungen von Konkurrenzunternehmen.

Die Kanzlei Kaesler I Neuhaus I von Kietzell ist eine der wenigen Kanzleien in Deutschland mit einem besonderen Schwerpunkt in diesem Bereich.

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