Im Öffentlichen Recht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Möchte der Bürger z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder will er sich gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, bewegt er sich im Öffentlichen Recht. Auch umgekehrt, wenn also der Staat gegenüber dem Bürger auftritt, um ihm gegenüber Verbote oder Erlaubnisse auszusprechen, geschieht dies grundsätzlich nach den Regeln des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht umfasst dabei nicht nur den Bürger im engeren Sinne, sondern jeden privatwirtschaftlich Handelnden, wie etwa auch Unternehmen. So unterliegen sie den Regelungen zum Mindestlohn, zum Arbeitsschutz etc.
ÖFFENTLICHES RECHT
ENERGIERECHT
Im Energierecht verfügen wir als Kanzlei Kaesler I Neuhaus I von Kietzell über langjährige Beratungs- und Vermittlungserfahrungen und zeichnen uns durch einen hohen Grad an Kompetenz aus. Insbesondere bieten wir Beratung bei der Projektierung und Errichtung von Energieanlagen, der Akquise von Fördergeldern, der Privatisierung, bei M&A und Kooperationen im Bereich der Energiewirtschaft, Contracting, Netzeinspeisungs-, Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen, Energiekartellrecht, Kooperations-, Betriebsführungs- und Konzessionsverträgen sowie bei der Gestaltung von Energielieferungs- und Energiebezugsverträgen an. Bei unserer Arbeit greifen wir auf Spezialisten aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Technik zurück, die aufgrund ihres reichen Erfahrungsschatzes umfangreiche nationale und internationale Problemlösungen gewährleisten können.
Zu unserer Mandantschaft zählen daher namhafte nationale und internationale Energieversorger, Anlagenbauer sowie sonstige in der Energiewirtschaft tätige Unternehmen. Daneben beraten wir als Kanzlei Kaesler I Neuhaus I von Kietzell auf dem Energiesektor tätige mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Unternehmen der Energiewirtschaft beraten wir darüber hinaus bei der Gestaltung und Verhandlung von Beteiligungserwerben und -verkäufen, PPP-Projekten und komplexen Vergabeverfahren.
Der Schwerpunkt und die Spezialität unserer Tätigkeit umfasst dabei die Problemlösung aus einer Hand.
Zur Bewältigung der umfassenden Aufgaben und komplexen Fragestellungen im Energierecht beraten wir als Kanzlei Kaesler I Neuhaus I von Kietzell stets auch mit Blick auf weitere Rechtsgebiete. Insbesondere in Verbindung mit dem EU-Recht gewährleisten wir eine größt mögliche Beratungseffizienz.