- Ehescheidung
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Hausrat
FAMILIENRECHT
FAMILIENRECHT
Im Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt. Für die Betroffenen gilt es neben den großen emotionalen Problemen auch unzählige rechtliche Fragestellungen zu bewältigen. Im Scheidungsverfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Allerdings ist es bereits im Vorfeld eines formellen Scheidungsverfahrens ratsam, juristische Unterstützung in dieser rechtlich oft verzwickten Lage einzuholen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in dieser Situation, insbesondere bei der Regelung der elementaren Bereiche des Eherechts und des Scheidungsrechts sowie in allen Folgesachen.
Auch wenn sich gerichtliche Auseinandersetzungen in einigen Fällen nicht vermeiden lassen, ist es unser Ziel, durch Verhandlungen mit der Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung unter Berücksichtigung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs zu schließen. Selbstverständlich beraten wir auch bei der Abfassung von Eheverträgen.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen insgesamt, folgende Fragen rund um das Thema
Familienrecht zu klären:
- Ehevertrag
- Scheidung
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinn
- Sorge- und Umgangsrecht