ÖFFENTLICHES RECHT

Im Öffentlichen Recht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Möchte der Bürger z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder will er sich gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, bewegt er sich im Öffentlichen Recht. Auch umgekehrt, wenn also der Staat gegenüber dem Bürger auftritt, um ihm gegenüber Verbote oder Erlaubnisse auszusprechen, geschieht dies grundsätzlich nach den Regeln des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht umfasst dabei nicht nur den Bürger im engeren Sinne, sondern jeden privatwirtschaftlich Handelnden, wie etwa auch Unternehmen. So unterliegen sie den Regelungen zum Mindestlohn, zum Arbeitsschutz etc.

Rechtsanwälte

Philipp Kaesler

VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Das Verwaltungsrecht gewährt auf der einen Seite den Behörden im Auftreten gegenüber dem Bürger einen umfangreichen Handlungsspielraum und andererseits dem Bürger eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich gegen das Verwaltungshandeln zu schützen, sowie eigene Ansprüche geltend zu machen.

Gleiches gilt für Behörden untereinander. Auch im behördlichen Umgang gibt das Verwaltungsrecht zur Gewährleistung einer effektiven Verwaltung unzählige Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Schutzmaßnahmen dagegen vor. Es gibt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unzählige Rechtsvorschriften, deren Beachtung zur Durchsetzung eigener oder zur Abwehr fremder vermeintlicher Rechte unerlässlich sind. Effektiver Rechtschutz setzt dabei stets voraus, dass die betroffenen Bürger oder Behörden ihre Rechte genau kennen.

Wir beraten und unterstützen Behörden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten sowohl gegenüber dem Bürger als auch gegenüber anderen Behörden. Ferner begleiten und vertreten wir aber auch Bürger bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden und bei der Abwehr von gegen den Bürger gerichteten hoheitlichen Handlungen.

Unsere Rechtsanwälte beraten im Verwaltungsrecht in folgenden Bereichen:

  • Kommunalrecht (Kommunale Selbstverwaltung, Recht der Gemeinde, Landkreisrecht, Haftung der Gemeinde und die Stellung von Bürgermeister und Gemeinderat)
  • Kommunalabgabenrecht (Trinkwasserversorgung / Abwasserbeseitigung)
  • Baurecht / Erschließungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Recht der kommunalen Buchführung (Kameralistik / Doppik I, II)
  • Vergaberecht

und insbesondere mit Blick auf Verbraucherrechte im:

  • Gewerbe- und Handwerksrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Ausländerrecht

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