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AKTUELLES
VW- Dieselgate: Der Händler ist ebenso ein Opfer wie der Verbraucher
Im Rahmen des VW- Dieselabgasskandals wird ausschließlich über die betroffenen Verbraucher gesprochen. Betroffen sind jedoch auch die VW-Händler und Vertriebspartner.
Diese werden gleichsam mit dem VW-Konzern an den Pranger gestellt. Obgleich sich der VW-Händler – wie auch der Verbraucher – darauf verlassen hat, ein einwandfreies Produkt zu vertreiben, ist der VW-Händler Adressat des Kundenzorns und Adressat der geltend gemachten juristischen Forderungen.
Der VW-Konzern hat den betroffenen Händlern zwar eine umfassende Unterstützung zugesagt. Allerdings empfehlen wir gleichwohl den betroffenen VW-Händlern eigene Rechtsberater zu beauftragen, die ausschließlich als Interessenvertreter des betroffenen Händlers agieren. Die schützenswerten Interessen des VW-Händlers sind nicht zwingend übereinstimmend mit den Interessen des VW-Konzerns. Daher ist ein eigener Interessenvertreter sehr empfehlenswert.
Wir beraten und vertreten bereits VW-Händler deutschlandweit in entsprechenden Verfahren und kooperieren darüber hinaus in dieser Materie mit Kanzleien In West- und Süddeutschland (Anwaltskanzlei DIELUWEIT sowie Jürgen Neef, RECHTSANWALTSKANZLEI).