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16-08-2016

Verbraucherschützer gewähren Pokémon Go Fristverlängerung

Wegen verschiedener Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht im derzeit so beliebten Mobile-Spiel „Pokémon Go“ hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den US-amerikanischen Entwickler Niantic am 20. Juli 2016 abgemahnt. Konkret stehen insgesamt 15 Klauseln der von Niantic genutzten AGB im rechtlichen Fokus, insbesondere die sehr ungenau formulierte Einwilligungserklärung in die Verarbeitung persönlicher Daten, die unbegrenzte Änderungsbefugnis bzgl. der Nutzungsbedingungen zu Gunsten von Niantic, der rigorose Ausschluss von Mängelgewährleistungsrechten gegenüber den Nutzern sowie die Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandortes Kalifornien. Unterstützung in Ihrem Vorgehen erfährt die vzbv dabei u.a. vom Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V. (GAME), der als Interessenvertretung der deutschen Computerspiele-Unternehmen in der Vergangenheit nicht immer auf einer Linie mit der vzbv lag.

Niantic hatte ursprünglich bis zum 9. August 2016 Zeit sich zu den Vorwürfen der vzbv zu erklären oder bzgl. der abgemahnten Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wie nunmehr aber bekannt wurde, hat die von Niantic mit der Vertretung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei um eine Verlängerung der Frist bis Mitte September gebeten. Dieser Bitte ist die vzbv nachgekommen, so dass sich die Gameswelt noch etwas mehr als einen Monat gedulden muss, ob Niantic sich den Forderungen der vzbv beugt (und welche Konsequenzen dies für die Nutzer von Pokémon Go hätte) oder ob die vzbv den nächsten amerikanischen Internet- und Spiele-Riesen verklagt.

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