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21-12-2017
von Carsten Neuhaus

Nachlass ist überschuldet und Ausschlagung ist verpasst; was nun?

Nach OLG Köln bleibt der Weg über die Anfechtung!

Es kommt häufig vor, dass sich Personen unverhofft in einer Erbenstellung wiederfinden und weder den Erblasser noch seine Vermögensverhältnisse richtig kennen. Dann geht das Rätselraten los und die Hoffnung wächst, dass der Nachlass werthaltig sein könnte. Nach einer Phase der Orientierung beschleicht einen dann nicht selten die Erkenntnis, dass der Nachlass überschuldet sein könnte. Und leider ist dann meistens bereits die Erbausschlagungsfrist verstrichen.

Also stellt sich die Frage, welche Optionen einem dann noch zur Verfügung stehen?

Grundsätzlich bleibt dann noch der Weg über eine Anfechtung; im entschiedenen Fall eine Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums. Interessant ist nun, dass das OLG Köln am 08.09.2017 bestätigte, dass das auch mit dem Argument geht, dass man über die Überschuldung des Nachlasses irrte. Wenn also alles für einen werthaltigen Nachlass spricht und sich später das Gegenteil herausstellt, die Erbausschlagungsfrist aber verstrichen ist, kann der Weg über die Anfechtung der Annahme der Erbschaft der Richtige sein.

Die Entscheidung des OLG Köln schafft Sicherheit und vereinfacht es künftig, sich von einem überschuldeten Nachlass loszusagen.

 

Ihr Anwalt für alle Fragen rund ums Erben und Vererben!

 

Rechtsanwalt Carsten Neuhaus

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