UNTERNEHMENSRECHT

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.

Rechtsanwälte

Carsten Neuhaus

HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT

Im unternehmerischen Bereich stellt das Handels- und Gesellschaftsrecht einen Schwerpunkt dar. Schließen sich Personen zusammen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben, bedarf es der Prüfung der Firma des Kaufmanns, eines Gesellschaftsvertrages, der den Anforderungen des Geschäfts und den Wünschen der Gesellschafter gerecht wird, einer Gesellschaftsform, die den Kaufleuten ein Höchstmaß an Freiheit bietet etc. Organisieren sich Kaufleute als Personengesellschaft, z.B. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), halten sie den formellen Aufwand gering, unterliegen aber einer persönlichen Haftung. Mit einer Kapitalgesellschaft, wie etwa der GmbH, lässt sich zwar in aller Regel die Haftung reduzieren, doch ist der formelle Aufwand (s. Bilanzierungspflicht) umso höher.

Auf der anderen Seite bedarf es regelmäßig Umstrukturierungen in Unternehmen, um sich aktuellen Marktsituationen anzupassen oder aber der Regelung einer Unternehmensnachfolge. Schließlich kann es auch sinnvoll oder gar unausweichlich sein, ein Unternehmen zu liquidieren.

Im Handelsrecht stellen sich für Unternehmer/innen Fragen in den Bereichen

  • Begriff des Gewerbes
  • Handelsregisterangelegenheiten
  • Firmierungsgesichtspunkte
  • Kaufmannseigenschaften
  • Handelsvertreter/Prokura etc.

Das Gesellschaftsrecht ist Grundlage zur Konstruktion einer optimalen Gesellschaftsstruktur. Welche Gesellschaftsform, wie etwa

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) etc.

im Einzelfall in Frage kommt, hängt dabei häufig von mehreren Faktoren ab. Dabei spielen die Bedürfnisse der Gesellschafter, der Markt, die Wettbewerber und nicht zuletzt steuerliche Fragen eine entscheidende Rolle.

Seit über zwanzig Jahren beschäftigen wir uns mit der Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht, der Gestaltung von Unternehmensverträgen und der Prozessvertretung für oder gegen Unternehmer. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Hinzuziehung unserer Steuerabteilung, um unseren Mandanten auch in steuerlicher Hinsicht praxisnahe Lösungen zu präsentieren.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie können diese erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

* Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus. Vielen Dank.

© Kaesler I Neuhaus I von Kietzell    I    Webdesign: NikNet