UNTERNEHMENSRECHT

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie, die den besonderen Anforderungen von Mittelständlern Rechnung trägt. Die wichtigsten Rechtsgebiete, die Unternehmern oder Unternehmerinnen in ihrem Alltag begegnen, decken wir durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen sowie über unser Steuerberaterteam ab. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern im In- und Ausland, die uns bei besonderen Fallgestaltungen unterstützen können. Ihr Vorteil bleibt, dass Sie die Rechtsberatung zu jeder Zeit aus einer Hand erhalten. Schließlich übernehmen wir für Sie auch die Prozessvertretung in Deutschland.

Rechtsanwälte

Dominik Büttner

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes werden sämtliche Schutzrechte zusammengefasst, die im Rahmen eines gewerblichen Handelns entstehen können. Es handelt sich insoweit um einen Sammelbegriff für die Bereiche des Marken- und Patentrecht sowie zahlreicher weitere Immaterialgüterrechte (z.B. Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Halbleiter etc.).

Ebenso zählt ein großer Teil des Lauterkeitsrechts zum gewerblichen Rechtsschutz, auch wenn z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dem einzelnen Gewerbetreibenden streng genommen kein Immaterialgüterrecht gewährt. Dagegen wird das Urheberrecht nicht zu den gewerblichen, sondern zu den künstlerischen Schutzrechten gezählt, wobei gewerbliche und künstlerische Schutzrechte wiederum unter dem noch weiteren Schutzbegriff des geistigen Eigentums zusammengefasst werden können.

Insbesondere im geschäftlichen Bereich stellt der gewerbliche Rechtsschutz ein wichtiges Rechtsgebiet dar. Die Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Verstöße als auch die Sanktionierung von Verstößen gegen Marken- oder Patentrechte haben sich im täglichen Geschäftsbetrieb immer mehr etabliert. Gerade aber nicht ausschließlich in engen Märkten stellt der gewerbliche Rechtsschutz zunehmend ein Instrument zur (vermeintlichen) Schwächung von Mit- bzw. Wettbewerbern dar. Andererseits kann sich der Betroffene bei entsprechenden Verstößen auf der Grundlage der Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz wehren.

Es bedarf einer langjährigen praktischen Erfahrung, Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes optimal zu beraten. Diese Erfahrung bringen wir mit und sind daher ein guter Partner für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in diesem Bereich.

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