ÖFFENTLICHES RECHT

Im Öffentlichen Recht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Möchte der Bürger z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder will er sich gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, bewegt er sich im Öffentlichen Recht. Auch umgekehrt, wenn also der Staat gegenüber dem Bürger auftritt, um ihm gegenüber Verbote oder Erlaubnisse auszusprechen, geschieht dies grundsätzlich nach den Regeln des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht umfasst dabei nicht nur den Bürger im engeren Sinne, sondern jeden privatwirtschaftlich Handelnden, wie etwa auch Unternehmen. So unterliegen sie den Regelungen zum Mindestlohn, zum Arbeitsschutz etc.

Rechtsanwälte

Hans-Jürgen Kaesler

FÖRDERMITTELRECHT

Der Bund, die Länder, sowie die europäische Kommission unterhalten umfangreiche Förderprogramme.

Viele Vorhaben und Projekte sind durch eine Vielzahl von Förderprogrammen förderbar. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie rückzahlungsfreie Zuschüsse, günstige Darlehen, Bürgschaften etc. machen es vielfach erst möglich, das geplante Vorhaben/Projekt zu realisieren.

Fördermittel sind verfügbar für nahezu alle Bereiche:

Öffentlicher Sektor (Länder, Kommunen, öffentliche Anstalten etc.)

  • Universitäten und akademische Einrichtungen
  • Privatwirtschaft (Forschung und Entwicklung, Start-Up etc.)
  • Gemeinnützige Organisationen und soziale Projekte

Wir bieten Ihnen einen  Überblick über die Vielzahl der verschiedenen Fördermöglichkeiten und identifizieren für Sie die sinnvollsten Möglichkeiten einer (Co-) Finanzierung Ihrer Projekte.

Wir begleiten Sie im Rahmen der Antragstellung in enger Abstimmung mit der zuständigen Fördereinrichtung und unterstützen Sie bei der Projektdurchführung (Controlling) mit Blick auf die Einhaltung der notwendigen fördermittelspezifischen Vorgaben.

Ferner vertreten wir Sie auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten mit Blick auf Rückforderungen von Fördermitteln.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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