ERBRECHT

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Rechtsanwälte

Carsten Neuhaus

Sie haben Fragen zum Erbrecht?

Kompetente Beratung zu Testament, Pflichtteil oder Nachlassgestaltung.

Mit dem Ableben eines Menschen endet seine sogenannte Rechtsfähigkeit, also seine Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein. Das Erbrecht regelt daher die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen nach dem Ableben eines Menschen. Um den Trauerfall nicht auch noch mit Erbstreitigkeiten zu belasten, unterstützen wir unsere Mandanten bei ihren Bemühungen bereits zu Lebzeiten durch die Errichtung eines Testaments oder sonstigen Verfügungen vorzusorgen.

Dabei liegt unser besonderes Interesse in der Regelung komplexerer Probleme. Insbesondere bei Fragen, die die Rechtsnachfolge eines Unternehmens betreffen, nutzen wir unser verzweigtes Netzwerk externer Experten in Steuer- und Finanzangelegenheiten. Die Einbindung fachübergreifender Spezialisten trägt dazu bei, unsere Mandanten umfassend aus einer Hand zu beraten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Fragen nach der Anwendbarkeit des Rechts bei Auseinanderfallen von Lebensmittelpunkt und Staatsangehörigkeit einerseits und andererseits die unterschiedliche Handhabung von Mobilien und Immobilien sind häufig Mittelpunkt langwieriger Rechtsstreitigkeiten. Hinzu kommt, dass die Erbschaftssteuern regelmäßig dort anfallen, wo sich der jeweilige Staat für zuständig hält. Zur Vermeidung vieler rechtlicher Auseinandersetzungen ist es zumeist ratsam, gerade in grenzüberschreitenden Fällen im Vorfeld gestaltend tätig zu werden.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Grenzüberschreitende Erbrechtsberatung
  • Testamentsgestaltung
  • Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Enterbung
  • Schenkungen
  • Vertretung vor Gericht und Finanzamt
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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