Insolvency Law
Das Insolvenzverfahren wurde vom deutschen Gesetzgeber als Instrument zur Wiederherstellung der Ertragskraft (Sanierung) und Schuldenbefreiung geschaffen. Damit können Privatpersonen oder Unternehmen, die zahlungsunfähig zu werden drohen oder bereits überschuldet sind, durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Entschuldung erreichen. Wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen begleiten unsere Mandanten durch eine persönliche Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten werden die Möglichkeiten die das Insolvenzverfahren für den Einzelfall bietet, ermittelt, und der bestmögliche Verfahrensweg mit dem Mandanten gemeinsam ausgewählt und beschritten. Dabei garantieren wir die schnellstmögliche Bearbeitung durch ein erfahrenes Team.
In diesem Rahmen bietet die Kanzlei Kaesler & Kollegen ihren Mandanten:
- Begleitung und Beratung bis zur Antragstellung und Eröffnung der Insolvenz Regelinsolvenz
- gemeinsame Erstellung einer Gläubigerliste
- gemeinsame Erstellung einer Gläubigerliste
- Vertretung der Gläubigerinteressen im laufenden Insolvenzverfahren
- Forderungsanmeldung
- Geltendmachen von Sonderrechten
- Durchsetzen von Sicherungsmaßnahmen