Inheritance Law

Mit dem Ableben eines Menschen endet seine sogenannte Rechtsfähigkeit, also seine Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein. Das Erbrecht regelt daher die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen nach dem Ableben eines Menschen. Um den Trauerfall nicht auch noch mit Erbstreitigkeiten zu belasten, unterstützen wir unsere Mandanten bei ihren Bemühungen bereits zu Lebzeiten durch die Errichtung eines Testaments oder sonstigen Verfügungen vorzusorgen.

Dabei liegt unser besonderes Interesse in der Regelung komplexerer Probleme. Insbesondere bei Fragen, die die Rechtsnachfolge eines Unternehmens betreffen, nutzen wir unser verzweigtes Netzwerk externer Experten in Steuer- und Finanzangelegenheiten. Die Einbindung fachübergreifender Spezialisten trägt dazu bei, unsere Mandanten umfassend aus einer Hand zu beraten.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in folgenden Bereichen: 

  • Testamentsgestaltung
  • Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Enterbung
  • Schenkungen
  • Vertretung vor Gericht und Finanzamt
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften