CARSTEN NEUHAUS

Geboren in Köln, Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Tätigkeiten in Marken- und Wirtschaftsrechtskanzleien, der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie im deutschen Generalkonsulat in São Paulo.

RECHTSANWALT, PARTNER

Carsten Neuhaus studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln.

Er war als Mitarbeiter für eine überregional tätige Steuerrechtskanzlei sowie eine Marken- und Wirtschaftsrechtskanzlei tätig. Carsten Neuhaus beriet die Geschäftsleitung eines Immobilienunternehmens. Darüber hinaus war er für die Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie für das deutsche Generalkonsulat in São Paulo tätig.

Als Rechtsanwalt betreut Carsten Neuhaus mit Schwerpunkt nationale und internationale kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Unternehmer/innen in Fragen des Unternehmensrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht (einschl. nationales und internationales Vertragsrecht) und im Immobilienrecht. Daneben berät er Mandanten im nationalen und internationalen Erbrecht und im Mietrecht.

Carsten Neuhaus ist Partner der Partnerschaft von Rechtsanwälten Kaesler I Neuhaus I von Kietzell und betreut mitunter den Standort der Kanzlei in Brüssel.

Carsten Neuhaus ist Referent und hält in seinen Schwerpunktbereichen juristische Vorträge im In- und Ausland. Im Wettbewerbsrecht, hier insbesondere im Kartellrecht, referiert er unter anderem über das Themengebiet des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens von Unternehmen und Unternehmern/innen im Rahmen ihrer Verbandsarbeit sowie den kartellrechtlichen Besonderheiten für Mittelständler. Zudem trägt er über kollisionsrechtliche Fragestellungen im Erbrecht vor; in diesem Zusammenhang auch über die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten für Unternehmer/innen und hält Vorträge im Rahmen von Veranstaltungen zum Thema Internetrecht für Unternehmer. Darüber hinaus schreibt Carsten Neuhaus Artikel, zuletzt über das Thema Compliance für den Mittelstand.

Er nahm zudem erfolgreich am Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft des Weinsberger Forums teil und absolvierte erfolgreich den Fachanwaltskurs im Erbrecht (theoretischer Teil).

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