ÖFFENTLICHES RECHT

Im Öffentlichen Recht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Möchte der Bürger z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder will er sich gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, bewegt er sich im Öffentlichen Recht. Auch umgekehrt, wenn also der Staat gegenüber dem Bürger auftritt, um ihm gegenüber Verbote oder Erlaubnisse auszusprechen, geschieht dies grundsätzlich nach den Regeln des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht umfasst dabei nicht nur den Bürger im engeren Sinne, sondern jeden privatwirtschaftlich Handelnden, wie etwa auch Unternehmen. So unterliegen sie den Regelungen zum Mindestlohn, zum Arbeitsschutz etc.

Rechtsanwälte

Carsten Neuhaus

BAURECHT

Das öffentliche Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht schafft dabei die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken. Im Rahmen des Bauordnungsrechts wird geregelt, wie im Einzelnen gebaut werden darf. Beide Rechtsgebiete umfassen noch eine Vielzahl von Nebenrechtsgebieten, deren Beachtung für das reibungslose Gelingen eines Bauvorhabens ebenso von entscheidender Bedeutung ist, wie die Einhaltung der Bestimmungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Neben dem erheblichen Umfang von Normen, die ein Bauherr zu berücksichtigen hat, kommt hinzu, dass es sich beim Bauplanungsrecht um Bundesrecht handelt und das Bauordnungsrecht in und von jedem Bundesland geregelt ist. Die Anforderungen an ein Bauvorhaben können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Es bedarf daher einer nicht unerheblichen Erfahrung, die umfassende Rechtsmaterie des öffentlichen Rechts in der Rechtspraxis sicher zu beherrschen. Dabei beraten und vertreten wir zu folgenden Themen:

  • Prozessführung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden
  • Einbeziehung in Bauleitplanungsverfahren der Gemeinden
  • Prüfung und Bewertung von Bauvorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Nachbarrechtsstreitigkeiten
  • Begleitung in Enteignungsverfahren
  • Bewertung von Erschließungsfragen
  • Mitwirkung an städtebaulichen Verträgen

Unser Team kämpft dabei nicht nur für private Bauherren, sondern vertritt ebenso institutionelle Bauherren als auch Städte und Gemeinden in Fragen der Geltung und Durchsetzung von Sachverhalten im öffentlichen Baurecht.

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