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Bundesgerichtshof stärkt Kundenrechte bei Internetkauf - Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags - BGH Urt.v. 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09
Do, 04.11.2010
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags getroffen. Damit stärkt der Bundesgerichtshof die Kundenrechte bei Internetkauf wesentlich. Wer Waren im Internet kauft, der darf sie testen und zurückgeben ohne auf einen Teil seines zurückzuerstattenden Kaufpreises zu verzichten. Die Rücknahme gilt selbst dann, wenn die Ware durch das Ausprobieren wertlos geworden ist. Das Risiko liegt damit beim Verkäufer.