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Urheberrecht und Digitalisierung

Do, 20.01.2011
Autor: Thilo Herges
Am 10.01.2011 hat der Ausschuss der Weisen seinen Abschlussbericht den zuständigen Kommissarinnen Androulla Vassiliou und Neelie Kroes übergeben. Die Expertengruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas fordert darin, dass die Mitgliedsstaaten ihre öffentlich zugänglichen Meisterwerke bis zum Jahr 2016 in die europäische Online-Bibliothek „ Europeana“ einbringen. Damit sollen alle urheberrechtlich geschützten Werke, die nicht länger gewerblich vertrieben werden, online verfügbar gemacht werden. Den Rechteinhabern obliegt dabei hauptsächlich die Digitalisierung und Verwertung dieser Werke. Sollten die Rechteinhaber jedoch dieser Aufforderung nicht Folge leisten, müsste Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, Material zu digitalisieren und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für sogenannte verwaiste Werke müssten schnellstmöglich entsprechende EU-Regeln erlassen werden. Ferner sollten die Mitgliedsstaaten ihre Mittel für die Digitalisierung der Werke erheblich aufstocken. Auf diese Art und Weise könnten neue Arbeitsplätze geschaffen und zukünftiges Wachstum gefördert werden. Außerdem seien öffentlich private Partnerschaften für die Digitalisierung zu fördern. Bereits heute bietet das Portal der Online-Bibliothek (www.europeana.eu) Zugang zu über 15 Mio. digitalisier-ten Büchern, Fotografien, Gemälden, Musikstücken, Landkarten und Filmen. Dies macht jedoch nur einen kleinen Teil der Werke aus, die sich derzeit im Besitz europäischer Kultureinrichtungen befinden. Ziel ist es, alle diese Werke gemeinsam in der Online-Bibliothek Europeana zusammen zu fassen und der Öffentlichkeit digital zugänglich zu machen. Derzeit handelt es sich bei den meisten digitalisierten Materialien der Online-Bibliothek Europeana um ältere Werke im öffentlichen Bereich, bei denen keine Rechtsstreitigkeiten wie bei urheberrechtlich geschützten Werken drohen.